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Hundeverbot im Gartenschaupark
Eingefügt am 17. August 2019

Ausnahmen:
Aufgrund der fehlenden Gehwege dürfen Sie mit Ihrem Hund vom Eingang in der Nähe des Kinderspielplatzes den Weg in Richtung Überführungsbrücke/Talhausstraße, sowie den Weg bei der Kraichbachbrücke zur „Spindelbrücke“ in Richtung Altwingertweg benützen. Ebenso den Hauptweg zwischen diesem Eingang des Parks bis zum Ein- bzw. Ausgang in Höhe Blumenstraße, da in der Eisenbahnstraße gegenüber ebenfalls kein Gehweg vorhanden ist. Bitte denken Sie an eine Tüte…

Hier ein aktuelles Bild einer „Hinterlassenschaft“ auf der Spielwiese in unmittelbarer Nähe des Parkkindergartens.

Grundsätzliches:
Das Hundeverbot war von Anfang des Gartenschauparks von allen Beteiligten (Stadtverwaltung, Geschäftsführung der Parkanlagen GmbH und der Gesellschafterversammlung) aus mehreren Gründen so gewollt. U.a. wegen des Parkkindergartens und der beiden Kinderspielplätzen aus hygienischen Gründen, wegen der Parkbesucher die geh- und sehbehindert sind, Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kinderwagen.
In letzter Zeit gibt es Im Bürgerbüro, dem Ordnungsamt und bei den städt. Mitarbeitern im Park massive Beschwerden über das Mitführen von Hunden, welche oftmals sogar nicht einmal angeleint sind. Denken Sie bitte auch an die Kindergartenkinder und die Familien, die mit ihren Kindern auf den Rasenflächen spielen. Selbst wenn Sie die Hinterlassenschaft Ihres Hundes entsorgen, lässt sich ein „Markieren“ nicht verhindern.
Die beiden großen „Extensivflächen“ werden im Jahr eigentlich nur zwei höchstens drei Mal im Jahr von einem Landwirt gemäht, der dieses Schnittgut mit vielen Kräutern als Pferdefutter verwendet. Hundekot tut diesem Tierfutter überhaupt nicht gut.

Mit freundlichen Grüßen:
Förderverein Gartenschaupark e.V.
Für den Vorstand:
Karl Götzmann, Geschäftsführer


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